Schadenersatz bei langsamem Internet: Bundesrat erwägt Konsequenzen

Mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands

Quelle: Jan Vašek, pixabay

Für viele ist es Alltag. Trotz vertraglich zugesicherter maximaler Datenübertragungsrate seitens des Internetproviders lahmt das Netz. Außerdem erreicht es bei Weitem nicht, was versprochen wurde. Der Bundesrat hat sich nun eingeschaltet und will betroffenen Kunden entgegenkommen. Der Preis soll gemindert werden, insofern die Leistung von der vertraglichen Downloadrate abweicht.

Bundesrat will auch Betrüger bestrafen

Die Bundesregierung ist nun dran, die gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Ebenso soll es mehr Transparenz bezüglich des Leistungsumfangs eines Internet-Vertrags geben. Die Länderkammer hat die Möglichkeit in den Raum geworfen, dass der Preis gesenkt werden sollte, wenn die verfügbare Bandbreite nicht der vereinbarten Datenübertragungsrate entspricht. Demnach wäre dieses Kriterium erfüllt, wenn “weniger als 90 Prozent der vertraglich vereinbarten normalen” Internetgeschwindigkeit erreicht würden. Sollte es zudem erhebliche und immer wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit geben, könnte es auch “pauschalierte Schadensersatzansprüche” geben.

Ebenso sollten Kunden in Zukunft noch vor der Vertragsschließung über die tatsächlich realisierbare Breitband-Geschwindigkeit informiert werden. Über Vergleichsberechnungen mit vergleichbaren Anschlüssen im selben Einzugsgebiet sollte so Klarheit entstehen. Ferner sollten Länder auch Bußgelder verhängen dürfen, insofern es zu Betrugsfällen bei der Bandbreite von Providern kommt.

Deutschland, dein Internet

Der Bundesrat begründet seine Initiative zur Prüfung der Breitbandversorgung “mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“. Ehe man daran denkt, das Internet oder das Mobilfunknetz auszubauen, müsste man messen, was an Internetgeschwindigkeit wirklich vorhanden ist. Nach Ergebnissen der Bundesnetzagentur erhalten rund ein Drittel der Nutzer weniger als die Hälfte der versprochenen Leistung. Der Bundesrat hält es für angebracht, dass Telekommunikationsunternehmen hier entsprechende Konsequenzen zu spüren bekommen sollen.

Innovationen können nicht auf wackligem Boden stattfinden

Die Überlegungen des Bundesrates scheinen in Hinblick darauf, wo Deutschland steht und wohin es will, gerechtfertigt. Gerade in Zeiten, in dem das Mobilfunknetz 5G als elementarer Antriebsfaktor für die technologischen Innovationen der Zukunft beschrieben wird (Autonomes Fahren, Industrie 4.0, Smart City), muss der gegenwärtige Zustand des Internets im Lande überprüft werden.

Über Carsten Thomas 236 Artikel
Autor und Gamingnerd. Stets interessiert an Tech-Innovationen, Medienwandel und Technikutopien. Redakteur bei mobile zeitgeist.

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