Es gibt eine sehr große Anzahl von Erklärungen für Mobile Payment Wallets von Industrieverbänden, vom European Payment Council und von zahlreichen Autoren, doch keine allgemeingültige Definition Mobile Wallet. Nach Lektüre soll nachfolgend der Versuch unternommen werden, die wesentlichen Elemente zu erfassen. Eine nicht-juristische Definition eines Juristen:
Die Mobile Komponente
Eine Mobile Wallet ist eine auf einem mobilen Endgerät gespeicherte Softwareapplikation, über die das mobile Endgerät für mindestens eine der drei nachfolgenden Funktionen genutzt wird:
- Die Mobile Wallet ermöglicht den Zugang zu bestimmten Walletanwendungen und Inhalten der Walletanwendungen; hierbei kann der Zugang auch die Authentifizierung des Walletinhabers über die Wallet beinhalten.
- Zudem können die über die Wallet zugänglichen Walletanwendungen und Inhalte der Walletanwendungen teilweise auf dem mobilen Endgerät selbst gespeichert sein.
- Weiterhin ermöglicht die Wallet den Zugang zur Nutzung und Verwaltung der Walletanwendungen und den Zugang zu den Inhalten der Walletanwendungen.
Ist keine von den drei Funktionen erfüllt, so liegt keine Mobile Wallet vor, es könnte sich aber um eine Digital Wallet handeln.
Die Inhalte der Mobile Wallet
Walletanwendungen können Remote und Proximity Zahlungsanwendungen sein, es kann sich um Couponing-, Loyalty- und Ticketing-Anwendungen handeln, es können Identitäts- und Zugangskontrollen darin gespeichert sein sowie ein Personal Information / Finance Manager. Remote Zahlen bedeutet, dass der Zahlungsempfänger sich bei Zahlung nicht in räumlicher Nähe zum Walletinhaber aufhält, während bei Proximity Zahlung sich der Zahlungsempfänger in räumlicher Nähe (max. wenige Meter) zum Walletinhaber befindet. Eine Mobile Wallet kann lediglich eine einzige oder zahlreiche verschiedene Walletanwendungen beinhalten.
Auf dem Mobiltelefon gespeicherte Inhalte der Walletanwendungen können neben den (für alle Anwendungen relevanten) Nutzerdaten im Bereich Zahlungsanwendungen Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Kreditkartendaten), virtuelle Währungen oder eGeld sein, im Bereich Couponing/Loyalty/Ticketing können es z.B. digitale Coupons, digitale Tickets oder nur Zugangscodes oder Hyperlinks für solche auf einem Server gespeicherten Coupons oder Tickets sein, im Bereich Identitäts- und Zugangskontrollen können hier Signaturen und Schlüssel oder lediglich Zugangscodes für auf einem Server gespeicherte Signaturen und Schlüssel hinterlegt sein. Bei Personal Information / Finance Manager Applikationen können wohl nur Zugangsdaten auf dem Mobiltelefon selbst gespeichert sein; die Inhalte solcher Walletanwendungen dürften nur auf einem Server Platz finden.
Die Übertragungsfunktion
Die Mobile Wallet ermöglicht zudem die Übertragung von Daten aus Walletanwendungen und/ oder von Inhalten der Walletanwendungen an Dritte. Diese Übertragung kann über NFC, über das mobile Datennetz (z.B. 3G, WLan), über Bluetooth oder über eine andere (drahtlose oder kabelgebundene) Datenübertragung erfolgen.
Die Sicherheit der Wallet
Die Wallet selbst und die Walletanwendungen und Inhalte der Walletanwendungen sind häufig auf einem besonderen Sicherheitselement (secure element) innerhalb des mobilen Endgeräts gespeichert, das hard- und softwaretechnisch getrennt ist von den sonstigen Funktionen des mobilen Endgerätes. Dies ist aber kein notwendiges Definitionsmerkmal.
Der Autor: Dr. Matthias Terlau, Rechtsanwalt / Partner Osborne Clarke, Leiter der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht, weitere Informationen unter: www.payment-law.eu
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