Qualcomm vs. Apple: Deutsches Gericht erlässt Verkaufsverbot für iPhone-Modelle

Ein Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm ist nun zugunsten letzterer entschieden worden.
Foto: QuinceMedia, pixabay

Das Landgericht München hat am Donnerstag über den Patentstreit zwischen dem Chipkonzern Qualcomm und Apple betreffend einiger iPhone-Modelle in Deutschland entschieden. Somit hat laut dem Gericht das Qualcomm-Patent verletzt. Der Chipanbieter kann das Urteil vollstrecken. Dafür muss er jedoch eine Sicherheitsleistung von 668,4 Millionen Euro hinlegen.

iPhone 7 und 8 während Berufungsverfahren nicht in Apple Stores

Genauer geht es um die Modelle iPhone 7, 8 und das iPhone X. Die neuen Modelle und XR stehen außerhalb der Urteilsentscheidung. Apple muss einen Schadenersatz an Qualcomm zahlen. Und das obwohl der Konzern in Cupertino sich bis zuletzt gegen einen Vergleich gestellt hat. Nach dem Urteil will Apple Berufung einlegen.

Während des angekündigten Berufungsverfahrens werden die Modelle iPhone 7 und 8 laut einem Apple Sprecher nicht in den 15 Apple Stores in Deutschland zum Verkauf stehen. Das iPhone X bietet der Hersteller selbst nicht mehr an. Unabhängig davon seien alle Modelle an anderen -Standorten in Deutschland erhältlich. Qualcomm will die zum Verkaufsverbot schnellstens in die Wege leiten und dafür die Summe der Sicherheitsleistung umgehend bereit stellen.

Darum geht es bei dem Patentstreit

Der Chipkonzern Qualcomm produziert Prozessoren und Funkchips. Technologien und Erfindungen in den Smartphones selbst beansprucht das jedoch für sich. Dies ist nun in einem Patentstreit bei den oben beschriebenen iPhones geschehen. Genauer geht es um eine Technologie, welche den Stromverbrauch bei Telekommunikations-Chips anpasst, um die Akkulaufzeit zu verlängern.

Nach Qualcomm ist es nicht möglich, das Patent durch ein Software-Update zu umgehen. Das entsprechende Bauteil, der sogenannte “Envelope Tracking Chip”, in den verkauften iPhones wird von der US-Firma Qorvo hergestellt. Der Anwalt des Unternehmens sagte aus, man habe bei der Technik das Patent nicht verletzt. Man würde eine eigene Lösung für das „envelope tracking“ verwenden. Das Gericht habe laut dem Anwalt zudem ohne Detailkenntnis des Chips entschieden, da Erfinder und Designer des Chips nicht hatten aussagen können. Offenbar wollte Apple Chip- und Details nicht preisgeben.

Viele weitere Gerichtsstreitigkeiten weltweit

In Deutschland klagt Qualcomm gegen Apple inzwischen in mehr als Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Doch auch weltweit sind die beiden Konzerne gerichtlich wegen Patentstreitigkeiten und zwielichtigen Wettbewerbspraktiken aneinander geraten.

Über Carsten Thomas 236 Artikel
Autor und Gamingnerd. Stets interessiert an Tech-Innovationen, Medienwandel und Technikutopien. Redakteur bei mobile zeitgeist.

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