Hat man den Handybon endlich auf dem Smartphone, kommt die Frage nach dem Nutzwert. Akzeptiert der Handel ihn für den Umtausch von gekaufter Ware? Wird das Finanzamt diese Belege anerkennen?
Betrachten wir zunächst den Bereich Garantieabwicklung. Hier ist es wichtig zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Händlergarantie zu unterscheiden. Auf das Erste hat man einen rechtlichen Anspruch. Das Zweite ist eine freiwillige Leistung des Handels oder der Hersteller. Diese sind dann auch wahlfrei in den Bedingungen, die damit verbunden werden (z. B. ein Originalbeleg).
Einen solchen Originalbeleg haben wir bei Reposito und Nubon, wenn auf dem Handy eine Quittung eines Partnerunternehmens gespeichert ist (z.B. Görtz für Nubon und Euronics XXL für Reposito). Hier und übrigens auch bei den digitalen Kassenzetteln von Edeka und netto in den jeweiligen Apps der Firma Valuephone, ist sowohl der Gewährleistungs-, als auch der Garantiefall abgedeckt.
Etwas anders sieht es aus, wenn der Kassenbeleg von Hand mit den Bordmitteln der Nubon und Reposito App erfasst worden ist. Hier kann man sich nur darauf verlassen, dass der Händler den gesetzlichen Mindestanforderungen nachkommt. Ein digitaler Kaufbeleg ist hier ähnlich zu bewerten wie eine Fotokopie, die man von einen Thermotransfer Beleg gemacht hat. Zur Wahrung des Gewährleistungsanpruch reicht im Prinzip ein sogenannter Augenscheinbeweis, der durch das Einscannen in die APP gegeben ist. (weitere Hinweise findet man auf der FAQ Seite von Reposito).
Ob der Händler darüber hinaus noch weiter Kulanzleistungen erbringt, zu denen er nicht verpflichtet ist, hängt auch von der Branche ab. Baumärkte und Fashion Stores gelten hier als extrem kundenorientiert und auch der Lebensmitteleinzelhandel ist meist an einer schnellen einvernehmlichen Lösung interessiert. Im Bereich Consumer Elektronik ist die Lage aber schwierig. Die Branche befindet sich unter erheblichem Druck aus dem Online Bereich. Die Margen sind erodiert und oft geht es um große Geldbeträge. Hier würde ich mich nicht darauf verlassen, dass mein 5000 € Großbildfernseher über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, nur auf Grund eines eingescannten Kassenbon wieder umgetauscht wird.
Zum Umtauschvorgang selbst ist es angeraten einen Ausdruck mitzubringen. Natürlich würde es reichen das Handy vor zu zeigen und der Händler müsste dann für die Auszahlung einen Eigenbeleg erstellen. Die Papierform ist aber über Jahre gelebte Praxis und erspart an dieser Stelle unnötige Diskussionen.
Wie sieht es mit der Anerkennung des Handy Bon durch das Finanzamt aus?
Seit 1. Juli 2011 sind Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln. Wichtig ist dabei Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung müssen gewährleistet sein. Wann diese Anforderungen erfüllt sind erläutert das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder. Das Schreiben findet sich unter diesem Link.
Daraus lässt sich ableiten, dass die Kooperationspartner von Nubon und Reposito, aber auch die Kassenzettel von Edeka und netto in der Valuephone App wohl anerkannt werden dürften, während dies für die selbst eingescannten Belege nicht gilt.
Fazit
An all den obigen Fragestellungen, sieht man aber dass wir hier „Neuland“ betreten. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis diese neuen Technologien rechtssicher in der Gesellschaft verankert sind. Das Fax wurde z.B. 1979 von der Telekom eingeführt, aber erst im Jahr 2000 wurde die formwirksame elektronische Übertragung von Schriftsätzen mit eingescannter Unterschrift anerkannt. Über 20 Jahre wird das in diesem Fall nicht dauern, aber mit zwei Jahren sollte man schon rechnen. Die Anbieter sollten die Zeit bis dahin nutzen, sich über Austausch oder Kooperationsstandards zu einigen. Die Möglichkeit, dass ein Unternehmen alleine den gesamten Markt besetzt, ist ziemlich Unwahrscheinlich.
Update Reposito:
Nach unserem letzten Artikel wurden wir von Reposito auf folgende Punkte aufmerksam gemacht. Auch Reposito bietet das Speichern von Loyalty Karten in der App. Zurzeit ist diese Funktionalität noch auf die von uns nicht getestete iPhone Version beschränkt. Eine neue Android Version erscheint in Kürze. Außerdem gibt es ein neues Verfahren zum Erfassen der Partnerbelege. Hier muss nur beim ersten Besuch der QR-Code vom Original Bon erfasst werden. Danach kann auch innerhalb der App ein QR Code erzeugt werden. Diesen hält man dann vor den Kassenscanner und der Bon wird übertragen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit auf einen Papierbeleg ganz zu verzichten. Wir werden das bei Gelegenheit testen und darüber berichten.
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