Die obersten EU-Richter haben entschieden, dass die „Infrastrukturabgabe“ mit europäischem Recht nicht vereinbar sei
Nachdem die EU-Kommission ihre Bedenken hatte fallen lassen, klagte Österreich und die Niederlande gegen die deutsche Regelung. Nun ist das Urteil des Europäischen Gerichthofs da und es bestimmt, dass EU-Ausländer sehr wohl diskriminiert seien, da Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bekommen sollen.
Noch im Februar 2019 hatte der Generalanwalt des EuGH, Nils Wahl, seine Empfehlung für ein Urteil abgegeben: Er hielt die Maut für zulässig. Eine Diskriminierung läge nicht vor, weil In- und Ausländer die gleiche Maut zu zahlen hätten.
Quelle: Telematics-Scout
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