EuGH-Urteil: IoT erfüllt die neue Pflicht zur Zeiterfassung mühelos

Quelle: methodshop, pixabay

IoT nach EuGH- zu Arbeitszeit im Fokus

Wie das Internet of Things die neue Pflicht zur einfach und effektiv erfüllt

Das trockene Thema Zeiterfassung breitete sich innerhalb weniger Tage wie ein Lauffeuer aus, von dem alle sprechen. Funke war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, nach der alle verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Was im ersten Moment wie ein Schritt zurück zur unflexiblen Kultur der Stechuhr klingt, kann im Gegenteil ein Sprung vorwärts in die flexible und digitale Zukunft sein und den breiten Einzug von IoT-basierten Lösungen in deutsche Unternehmen ermöglichen.

Mit einem Schlag verändert das aktuelle Urteil (Az: C-55/18) die Praxis in allen EU-Ländern. Unternehmen sind nach der neuesten EuGH-Entscheidung ausdrücklich verpflichtet, die ihrer Mitarbeiter systematisch und lückenlos zu erfassen. Bisher galt diese Regelung nur für Überstunden. Gerade die Praxis der „Vertrauensarbeitszeit“ gehört mit der Änderung der Vergangenheit an. Jedes Unternehmen benötigt nun eine Lösung zur Erfassung der Arbeitszeit, egal ob die Mitarbeiter im Büro, auf Geschäftsreise oder im Home ihren Dienst verrichten. Die Arbeitszeit kann zum Beispiel per Chipkarte, per Software oder per App auf dem erfasst werden. Wie die konkrete Umsetzung aussieht, stellt der den Mitgliedstaaten frei.

Der IT-Hersteller und Dienstleister Comarch äußert sich zur aktuellen Entscheidung:

„Basierend auf dem Internet of Things (IoT) wurde eine Lösung für die Zeiterfassung entwickelt, welche die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung auf schnelle, sichere und flexible Weise erfüllt, ohne dass die Anwender dafür Hardware vorhalten müssen. Seit mehreren Jahren ist die Lösung Comarch TNA (Time and Attendance) bei Unternehmen im Einsatz. Sie bietet sich für die Dokumentation an, da sie auch eine mobile Nutzung ermöglicht. So funktioniert die Lösung per Chipkarte, per Smartphone und auf allen Devices wie Tablet, Laptop oder Desktop-PC. Damit können die bereits bei den jeweiligen Unternehmen für Zugangskontrolle eingesetzten Chipkarten für die Zeiterfassung genutzt werden. Wer ein dienstliches Smartphone besitzt oder das private nutzen möchte, kann die Zeit erfassen, ohne dafür unbedingt einen Rechner zu starten. Freischaltung und lassen sich schnell umsetzen, in wenigen Minuten ist die Lösung mit Erfassungsgerät und Endgerät einsatzfähig. Weitere Vorteile sind die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe, schnelle Inbetriebnahme ohne Verlegen von Leitungen oder Anschluss ans Stromnetz,  kostengünstige Umsetzung sowie Schutz vor Manipulation. Das System gewährt dem Arbeitgeber anhand anschaulicher Berichte einen ständigen Überblick zur der Mitarbeiteranwesenheit. Da der Arbeitgeber generell angehalten ist, seiner Fürsorgepflicht in der Abbildung der Ruhezeiten nachzukommen, kann er deren Einhaltung in der Anwendung einsehen. Dem Mitarbeiter wird ein intuitiver Kommunikationskanal zur Verfügung gestellt, mit dem Dienstreisen, Urlaube, An- und Abwesenheiten dem Arbeitgeber gemeldet werden können sowie ein Informationsaustausch am unterstützt wird“, sagt Michel Martin, IoT- und ERP-Consultant bei Comarch.

„Eigentlich ist das Urteil wie ein Dinosaurier, eine Rolle rückwärts hin zu weniger Flexibilität. Doch paradoxerweise kann genau diese Entscheidung zu einer weitreichenden Digitalisierung und einer flächendeckenden Verbreitung von IoT-Lösungen beitragen. Das Internet of Things bietet hier sogar ein Mehr an Flexibilität, jeder Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit quasi im Vorbeigehen erfassen. So gesehen ist das Urteil eben kein Schritt zurück zur Stechuhr-Kultur, sondern ein Sprung vorwärts in die digitale Zukunft. Unternehmen erfassen die Arbeitszeit und statten sich gleichzeitig mit Zukunftstechnologie aus, deren Möglichkeiten noch viel weiter reichen. Hier wären die Stichworte mit smarten Maschinen und digitale Einkaufswelten mit intelligenten Kassen zu nennen“, sagt Frank Siewert, Vorstand bei Comarch und bei zahlreichen erfolgreichen IoT-Projekten mit an Bord.

Das Prinzip hinter Industrie 4.0 mit E-Kanban, Retrofit und Logistics

Das Prinzip hinter der Zeiterfassung mit IoT lässt sich auch auf die Produktion übertragen: Vernetzt im IoT wissen smarte Maschinen in Produktionsunternehmen selbst, was sie tun und reporten darüber an das ERP-System. So lassen sich zum Beispiel Materialien automatisch an die Produktionslinie anfordern. Hierzu wird ein Smart Button als IoT-Schnittstelle über einen Chip aktiviert. Dabei finden die bereits zuvor im Unternehmen eingesetzten Chips Verwendung, die zum Beispiel zur Zugangskontrolle dienen und eine genaue Zuordnung an eine bestimmte Person erlauben. Hat nun ein Mitarbeiter den Smart Button aktiviert, wird die Anforderung automatisch über das Internet of Things an Comarch ERP Enterprise übertragen, welches vollautomatisch eine Bestellanforderung generiert. Diese erscheint umgehend bei den Aufgaben für den jeweils zuständigen Einkäufer auf dessen Device. Nun leitet Comarch ERP Enterprise den Einkäufer an, wie er den Auftrag umzusetzen hat, ermöglicht ihm dabei eine Prüfung in der internen Distribution und ggf. vor einer Neuanschaffung auch, den jeweils besten, günstigsten, schnellsten Anbieter auszusuchen.

Das Prinzip hinter Location Based Services im Einzelhandel

Und auch im Handel sind IoT-Lösungen derzeit gefragt: Bei Einzelhändlern wie Hudson's Bay werden Location-Based-Services in Form von In-Store Beacons, eingesetzt, um Kunden zusätzliche Services zu bieten. Dies umfasst die In-Store-Navigation und standortbasierte . Dadurch konnten weitere Funktionalitäten wie das Event-Tool zur Buchung von Terminen mit den bevorzugten Verkaufsmitarbeitern, Beauty-Workshops im Store oder ein Live-Chat-Tool zur direkten Kommunikation zwischen Kunden und Verkaufspersonal bereitgestellt werden. Die Möglichkeiten des Internet of Things reichen also über reine Zeiterfassung weit hinaus.

Quelle: Comarch Software und Beratung AG: IoT nach EuGH-Urteil zu Arbeitszeit im Fokus

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