Update: Artikel 13/17 und die Folgen: Erwägt Twitch wirklich einen Uploadfilter?

Fordert Artikel 13 erste Opfer? Das Twitch Videoportal will den Upload-Filter für EU-User aktiv schalten.
Foto: Caspar Camille Rubin, unsplash

Update: 04.04.19, 15:48 Uhr – Dem Artikel ist nun das offizielle Statement von Twitch angehängt. (Siehe unten)

Eine Woche ist es her, da das kontrovers diskutierte EU-Urheberrecht verabschiedet wurde. Und nun scheint es so, als ob die Folgen spürbar werden. Das Live-Video-Streaming-Portal Twitch denkt darüber nach, den Uploadfilter und Blockierungen für EU-User aktiv zu schalten.

Emmet Shear, CEO von Twitch, sprach am Dienstag beim Fortune’s Brainstorm Tech Dinner in San Francisco darüber, dass die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments Konsequenzen haben werde. Das Gesetz wäre laut Shear schlecht gemacht und hinterließe tonnenweise Fragen. Artikel 17 (einst Artikel 13) sieht in der EU-Urheberrechtsrichtlinie vor, dass Content-Provider dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Nutzer auf ihren Seiten unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Das neue Recht soll 2021 in Kraft treten.

Twitch scheint von der Neu-Regelung im Besonderen betroffen, denn das Unternehmen verdient sein Geld durch Sponsoring und Anzeigen in Videostreams, die hauptsächlich Gamer zeigen, die Videospiele spielen. Twitch besitzt keine Rechte an den gezeigten Spielen. Deswegen sähe sich Twitch nun gezwungen, massiv zu agieren, da der Schaden durch das Gesetz immens wäre. Und das gehe eben nur durch das Blockieren von allem, was “theoretisch” eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte.

Der Ausweg für Twitch liege in einem restriktiven Filtersystem, das erbarmungslos blockiert. Die Folge davon wäre, dass der Stream eines Gamers in den USA von europäischen Usern nicht mehr mitverfolgt werden könnte, weil sie einfach herausgefiltert werden.

Update: Das offizielle Statement von Twitch

Stellungnahme von Twitch zu Artikel 17 (ehem. Artikel 13) der EU-Urheberrechtsreform:

“Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zu Artikel 17 (ehem. Artikel 13) der Urheberrechtsreform der Europäischen Union hat uns sehr enttäuscht. In dieser Form ist dieser Artikel ein schlecht gemachter Teil der neuen Urheberrechtsreform. Wir glauben, dass Artikel 17 negative Auswirkungen auf Millionen Creator sowie ihre Zuschauer und Fans haben könnte. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, über Artikel 17 aufzuklären und die Interessen unserer Community zu vertreten, während die europäischen Mitgliedstaaten ihre eigenen Implementierungen zur Umsetzung der neuen Urheberrechtsreform entwerfen. Wir sind zuversichtlich, dass wir clevere Lösungen für unsere Creator in Europa entwickeln werden, damit sie sich weiter verwirklichen und erfolgreich sein können.

Die Abstimmung ist nicht das Ergebnis, auf das wir hingearbeitet haben. Aber es hat keinen Einfluss auf unsere ambitionierten Pläne, in Europa weiter zu expandieren. Wir freuen uns bereits darauf, nächste Woche die TwitchCon Europe, die erste TwitchCon außerhalb der USA, in Berlin zu veranstalten und noch in diesem Jahr ein neues Büro in Paris zu eröffnen.”

Außerdem fügt Twitch hinzu, dass die beiden Aussagen von CEO Emmett Shear im Interview in diesem Kontext zu beachten seien:

Shear says he would make sure that streams aren’t blocked unfairly for legally protected uses like when copyrighted music plays in the background.

“We’re going to be lobbying to make sure that” the law permits “fair use that enables people to experiment and try new things,” he said.

Über Carsten Thomas 236 Artikel
Autor und Gamingnerd. Stets interessiert an Tech-Innovationen, Medienwandel und Technikutopien. Redakteur bei mobile zeitgeist.

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