Deutsche wollen WLAN nicht teilen

Quelle: geralt, pixabay

Hälfte würde privates WLAN nicht teilen

Nach BGH-Urteil zu Unitymedia
Die Einrichtung eines öffentlichen Hotspots über private WLAN-Router durch den Netzbetreiber ist auch ohne Kunden-Zustimmung rechtens. Das entschied der Bundesgerichtshof am 25. April.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen das Vorhaben des Anbieters Unitymedia geklagt. Sofern dem Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werde, sei nicht von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen, begründete das Gericht sein Urteil.

Von diesem Widerspruchsrecht würden einer aktuellen Studie des Hamburger Marktforschungsinstituts EARSandEYES zufolge wohl viele Kunden Gebrauch machen: Bereits im Februar und März 2019 befragte das Institut 1.500 Internet-Nutzer in Deutschland unter anderem, ob sie ihr WLAN öffentlich zur Verfügung stellen würden, wenn sowohl technische als auch rechtliche Nachteile ausgeschlossen wären. Ergebnis: Fast die Hälfte der Befragten (47 %) verneint dies, etwa ein Drittel (32 %) kann es sich immerhin vorstellen.

Je intensiver die Befragten jedoch öffentliche WLAN-Angebote nutzen, desto aufgeschlossener zeigen sie sich der Idee gegenüber, ihren privaten Router zur öffentlichen Nutzung freizugeben. Auch zeigen männliche Befragte tendenziell weniger Vorbehalte als Frauen. Auf starke Ablehnung stößt das Konzept vor allem in der Gruppe der über 55-Jährigen: Hier stehen 57 Prozent der Nutzer einer Öffnung ihres privaten WLANs skeptisch gegenüber.

Zur Studie:

Stichprobe: n = 1.500 in Deutschland lebende Personen, 18-69 Jahre. Internetrepräsentative Ergebnisse

Methode: Online-Befragung im qualitätskontrollierten EARSandEYES Accesspool

Befragungszeitraum: 12. Februar bis 12. März 2019

Quelle: Ears and Eyes GmbH

 

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