Streit um NO2 in der Außenluft: Aktueller Grenzwert akzeptiert

Foto: pixabay, Andreas Lischka

Stellungnahme: „Der aktuelle NO2-Grenzwert ist wissenschaftlich plausibel“

Die Deutsche Gesellschaft für Toxikologie (GT) bezieht Stellung in der Diskussion um den Grenzwert von Stickstoffdioxid (NO2). Demnach stützt die umfassende Studienlage den aktuellen Grenzwert von 40 ?g/m3 in der Außenluft. Er zielt darauf ab, die Gesamtbevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, insbesondere empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Asthmatiker und Kinder.

In der aktuell veröffentlichten Stellungnahme wird eine Übersicht der Studientypen und wesentlicher Ergebnisse aufgeführt, auf deren Basis ein wissenschaftlich fundierter Richtwert abgeleitet wird. Dazu zählen humane Expositionsstudien, tierexperimentelle Studien, in-vitro-Studien und umweltepidemiologische Studien. Die Verfassenden der Stellungnahme erläutern zudem, warum verschiedene Grenzwerte für NO2 existieren (am Arbeitsplatz, für Außenluft oder für Innenraumluft). Weiterhin informiert die Deutsche Gesellschaft für Toxikologie darüber, wie aus gesundheitsbasierten Richtwerten rechtsverbindliche Grenzwerte werden.

Hier die komplette  Stellungnahme der Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie.

  • Die rechtsverbindliche Grenzwertfestsetzung für NO2 in der Außenluft zielt darauf ab, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Gesamtbevölkerung, eingeschlossen auch empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Asthmatiker und Kinder, mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden sollen.
  • In Deutschland sind etwa 5% der Erwachsenen und 10-15% der Kinder an Asthma erkrankt, insgesamt sind 6-8 Millionen Menschen betroffen. Unter der genannten Zielsetzung stellen die festgesetzten Grenzwerte bzw. der toxikologisch/epidemiologisch abgeleitete Richtwert von 40 µg/m3 eine nachvollziehbare Größe dar.
  • Es handelt sich hierbei um eine aus toxikologischer Sicht eher konservative Luftkonzentration; das Ziel besteht jedoch darin, ein sehr hohes Schutzniveau für die Gesamtbevölkerung zu erreichen.
  • Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der von der WHO empfohlene Richtwert nachvollziehbar ist, da die Zielsetzung darin besteht, ein sehr hohes Schutzniveau insbesondere auch für empfindliche Personen zu garantieren.
    Auszüge der Zusammenfassung aus: Stellungnahme der Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie 26.02.2019

Quelle: Eva Mühle, Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund

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