Beacon Kompendium (2/5) – Die rechtliche Fragestellungen

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Judge Gavel via Shutterstock

Im zweiten Teil unseres Beacon Kompendiums wollen wir uns das Thema Recht vornehmen. Gerade in Deutschland sind die strengsten rechtlichen Gesetze oftmals vorzufinden. Und wenn man das Thema Beacon näher durchleuchtet, haben viele Menschen sofort Angst, dass Beacon die neuen Ausspäher sind und unsere Gesellschaft immer mehr auf „Big Brother is watching you“ trifft. Aber wie so oft im Leben: Es kommt auf den Blickwinkel an. Den genau genommen, kann eine Beacon Applikation nur dann eingesetzt werden, wenn der User mehrmals sein Einverständnis gibt. Die Antwort lautet: Opt-in Verfahren. Im weiteren Teil dieses Postes haben wir uns mit ein Interview mit einer Rechtsanwaltskanzlei geführt.

Der User entscheidet!

Ob der User über Beacon in seinem Umfeld angesprochen werden mag, ist ganz alleine die Entscheidung des Users. Und hierzu muss der User mehrmals seine Einwilligung geben. Wenn eine dieser Einwilligungen fehlt, dann passiert auf seinem Handy schlichtweg: Nichts.
Oftmals liest man in einigen PR Mitteilungen eine neue Spam Technologie ist im Markt angekommen. Natürlich können Marketer den User mittels Push Notification überfluten und stark nerven. Aber auch hier ist der User der Entscheider. Sollte der Marketer es übertreiben, wird der User rasant die App von seinem Smartphone eliminieren. Sicherlich werden wir mehrere Use Case in dieser Richtung in den kommenden Monaten erleben, aber auch das sind Lerneffekte für den Marketer.

Der Opt-In Prozess bei Beacon Kampagnen

Bis der User eine Push Notification erhält, muss er mehrmals seine Zustimmung geben. Dieser Prozess sieht folgendermassen aus:

1. Der User muss sich zunächst entscheiden eine App herunterzuladen. (Zustimmung Nr.1) Wie bereits im ersten Teil beschrieben, ist eine App eine zwingende Voraussetzung, um Beaconsignale zu empfangen.

2. Der User wird nach Aufruf der App, um Erlaubnis gebeten, dass die App auf die Hintergrundaktualisierung zugreifen darf. (Zustimmung Nr. 2).

3. Im letzten Opt-In wird der User von der App gefragt, ob die App Zugriff auf Ortungsdienste erhält. (Zustimmung Nr.3)

4. Eine weitere Zustimmung ist neuerdings bei Apple im iOS8 hinzugekommen. Apple bittet alle User von Apps mit Hintergrundaktualisierung, ca. 3-4 Tage nach der ersten Appöffnung, nochmals zu bestätigen, dass die App auf Hintergrundaktualisierung zugreifen darf. (Zustimmung Nr. 4)

Somit hat es der User selber in der Hand, ob er Micro Location Based Services empfangen mag oder nicht. Also ganz im Gegensatz zu einigen Social Media Plattformen, die dem User zunächst für alles freischalten und dem User nur Opt-Out Optionen anbieten. Also ist der Marketer gefordert, einen spannenden Mehrwert dem Kunden anzubieten, ansonsten wird ein großteil der Potentialkunden seine Einwilligungen in verschiedenen Phasen verweigern. Auf der anderen Seite, bietet das dem Marketer eine neue Handlungsoption. User die sich freiwillig zu allen Opt-Ins entchlossen haben, sollten also wahre Fans von dieser App (Unternehmen/Marke/Service) sein und sind damit eine sehr gute Zielgruppe.

Über Alexander Süßel 54 Artikel
Alexander Süßel ist Digitaler Consultant mit den Schwerpunkten Couponing, Loyalty und Location Based Services. Seine Fokusbranchen sind der Handel und die Konsumgüterindustrie. U.a. hat er Berufserfahrung bei Nestlé, BrandLoyalty und Couponinghouse gesammelt. Mehr über Alexander auf XING oder www.as-auf-zeit.de

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