• New blog post: Bundesregierung beschließt Schutz vor heimlicher Handy-Ortung http://tinyurl.com/5plwtd
  • Jeremi
    Was ich noch nicht verstehe: Trifft diese Regelung ALLE Dienste bei denen es um die Ortung von Handys geht oder nur diejenigen Dienste, bei denen man die Position von einem ANDEREM Handy bekommen möchte (z.B. den Aufenthaltsort der Freundin, des Kindes etc.).
    Denn: Es gibt auch sinnvolle Anwendungen, wie z.B. Mobile Google Maps, bei der der ungefähre Aufenthaltsort von einem SELBER angezeigt wird. Das hat also nichts mit Bespitzelung von einer anderen Person zu tun. Wenn aber jeder erst eine schriftliche Bestätigung zu Google schicken müßte, dann wäre das ein riesiger Aufwand, so daß Google gewiss diese Funktion deaktivieren würde. Das wäre wirklich blöd....
  • So wie ich es verstanden habe, geht es um die Fälle von "privater" Handyortung. Davon wäre dann nach meinem Verständnis Google nicht betroffen. Hat jemand andere Infos?
  • Ich denke das betrifft allein die Ortung von Handys über Mobilfunkzellen, also eine permanente Ortung des Aufenthaltsortes ermöglicht durch den Betrieb eines Mobiltelefones und den Kontakt mit einer Sendezelle. Hierdurch könnten komplette Bewegungsprofile erstellt werden, was einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde. Dafür spricht auch das Beispiel GPS. Über das mobile Internet ist eine solche Ortung nicht dauerhaft gegeben, daher sollte diese davon auch nicht betroffen sein. Das ist aber eine eigene soweit logische Interpretation.

    Das Orten über Mobilfunkzellen wird auch als Cell Casting beschrieben, oder beschreibt das etwas anderes?
  • Jeremi
    Habe mich noch ein wenig informiert. So wie ich das verstehe sind zukünftig ALLE Dienste betroffen, die mit Standortdaten aus dem Mobilfunknetz arbeiten. Dabei ist es egal, ob man als Nutzer seine eigenen Standortdaten abruft oder ob es eine andere Person ist. Das wäre gewiss der Tot für alle Dienste dieser Art. Neben der grundsätzlich guten Gedanken, daß man so Überwachungsdienste für eifersüchtige Freunde/Freundinnen vom Markt verschwinden ließe, würden aber auch positive Anwendungen wie z.B. die Ortung durch die Björn-Steiger-Stiftung die bei Notrufen aus dem Mobilfunknetz die Position des Anrufers feststellen kann.
    Es soll jedoch bevor das Gesetz Gestz wird, noch Anhörungen geben, bei denen unter anderem die Mobilfunkbetreiber versuchen wollen eine praktikable Lösung zu finden.....
  • Danke für den Beitrag, aber die Kopfzeile "Keine heimliche Ortung des Mobiltelefons mehr durch Dritte" ist sachlich nicht ganz richtig. Auch bisher war eine rein heimliche Handyortung nicht möglich. Die Freigabe für die Ortung wird in den meisten Fällen per SMS erteilt. Klar kann der Lebenspartner sich das Handy der Lebensgefährtin einfacher schnappen als ihre Unterschrift für die schriftliche Einverständniserklärung zu fälschen. Aber das Schreckgespenst von "jeder der meine Nummer hat, kann mich auch orten" bzw. eine heimliche Ortung (ausgenommen Strafverfolgung & Co) gibt und gab es auch heute nicht.
  • Die kleinen "Spione" waren und sind nun einmal dafür da, dass Dritte den Standort eines Mobiltelefons heraus bekommen können, ohne dass der Betroffene es in diesem Moment bemerkt. Gemeinhin bezeichnet man dies als "heimlich". Und ein Dritter ist es in diesem Fall, der dies tut. In sofern verstehe ich nicht, was an dem Satz sachlich nicht richtig sein sollte, insbesondere da von dem Zusammenhang zwischen Kenntnis der Rufnummer und unbemerktem Orten gar nicht die Rede war.
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