Weil Ostern ist, erlaube ich mir ein paar Beiträge, die nicht ganz so viel mit mobilen Dingen zu tun haben.

Robert hat mich zu einem Webcam-Interview mit RA Jan A.Strunk bei akademie.de zum neuen Telemediengesetz und die Konsequenzen für Blogger aufmerksam gemacht. Sehr interessant, insbesondere da sich laut Herrn Strunk gerade für Blogger auch Vorteile ergeben.

Im Interview erläutert Rechtsanwalt Jan A. Strunk, wie eine Gegendarstellung eingefordert wird und was zu tun ist, wenn sich der Beklagte weigert diese zu veröffentlichen. Außerdem erklärt er den Unterschied zwischen einer Gegendarstellung sowie einer Unterlassungsaufforderung und der Richtigstellung. Auch die Frage nach Schadensersatz und wer wem was wann bezahlen muss, ist Gegenstand unseres Experten-Interviews.
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